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Annahmegebühren 2026

Preise in CHF, EXKL. MWST

 

Art.-Nr.ProduktbeschreibungEinheitPreise in CHF
A4011Bau-, Abbruchholz  kg 0.35
A5011Eternit (Kleinmengen) (auf Anfrage) to
A5012Bauschutt Kantenlänge max. 60cm x 60cm (auf Anfrage)  m3  72.00
A5013 Bauschutt durchmischt mit wenig Leichtstoffen Kantenlänge max. 60cm x 60cm (auf Anfrage) m3 95.00
A6011  Abfall Industrie Kat. I  kg 0.40
A6012Alteisen kg 0.30
A7010Koffermaterial, Felsaushub, lose Steine (nur Sauberes Material) m3 5.00
A7011Belag, Teer, Asphalt (nur Annahme von Kleinmengen) Kantenlänge max. 60cm x 60cm  m3 90.00
A7012 Betonabbruch <60cm unarmiert   m3 15.00
A7013Betonabbruch <60cm armiert m3 35.00
A7014Betonabbruch <60 cm mit wenig Leichtstoffen vermischt  m365.00
A7015Betonabbruch >60cm bis 100cm Kantenlänge unarmiert
 
m340.00
A7016Betonabbruch >60cm bis 100cm Kantenlänge armiert m380.00
A7017Betonabbruch >60cm bis 100cm Kantenlänge mit wenig Leichtstoffen vermischt m395.00
A7018Betonabbruch Kantenlänge ab 100cm (Verrechnung nach Aufwand)  
A9011Wurzelstöcke (auf Anfrage)to350.00

 

Verkauf 

Art.-Nr.ProduktbeschreibungEinheitPreise in CHF
A3011Humus 1. Klasse gesiebt mit Kompost m3 60.00
A3012Humus 1. Klasse gesiebt m3 50.00
A3013Humus 2. Klasse teilaufbereitetm340.00
A3014Humus 2. Klasse ab Platzm330.00
A10703  Sand 0–4 (Sandkastensand) kein Kleinmengenzuschlag m385.00
A10711Splitt 3/6 m370.00
8014.185Rundkies 0/16 (Auf Vorbestellung) m395.50
8014.186Rundkies 4/8 (Auf Vorbestellung)m390.00
8014.188Rundkies 8/16 (Auf Vorbestellung)m390.00
8014.190Rundkies 16/32 (Auf Vorbestellung)m3 90.00
8014.1902Rundkies 32/50 (Auf Vorbestellung)m3 90.00
A17016BW Betonkies gebrochen 0–16m382.00
A10721RCC Vorabsieb Hüllmaterial 0–22m310.00 
A10724RC-Kiesgemisch B 0/63m335.00
A10725RC-Kiesgemisch A 0/63m335.00
A10726RC-Kiesgemisch B 0/22 Planiematerialm342.00

Mengen (ab 12m3) auf Vorbestellung. 

Kleinmengenzuschlag: Bis 1.49 m3 wird einen Kleinmengenzuschlag von CHF 15.- verrechnet.
 

Allgemeine Annahme- und Verkaufsbedingungen

Alle Aufträge für die Annahme der in der Preisliste aufgeführten Produkte werden aufgrund der nachstehenden allgemeinen Bedingungen ausgeführt. Durch die Unterzeichnung der entsprechenden Rapporte anerkennt der Lieferant die Gültigkeit dieser allgemeinen Bedingungen. Abweichende Regelungen oder Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vorgängig schriftlich vereinbart wurden.

1. Preise
Die Preise verstehen sich, wo nicht anders vermerkt, als Materialpreise pro Tonne/Kubikmeter. Allfällige Preisanpassungen als Folge von wesentlichen Änderungen der Gesetze, Verordnungen oder tatsächlicher Verhältnisse, werden schriftlich angezeigt. Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

2. Annahmevorbehalt
Die Annahme von Materialien bleibt im Einzelfall vorbehalten. Die Klassifizierung wird durch den Deponiemeister/Wiegepersonal vor Ort bestimmt.

3. Volumen, Gewicht und Materialkategorie
Das massgebende Volumen beziehungsweise Gewicht des Materials und die Materialkategorie werden verbindlich auf der Annahmestelle bestimmt und festgehalten.

4. Verantwortung des Anlieferers
Der Anlieferer von Material ist dafür verantwortlich, dass nur das im Lieferschein vermerkte und nur gesetzlich zulässige Material angeliefert wird. Die Verantwortung bleibt beim Anlieferer, auch wenn eine visuelle Kontrolle bei der Annahme nicht feststellt, dass falsch deklariertes oder unzulässiges Material angeliefert wurde. Die Kosten für das Wiederaufladen und den Rücktransport falsch deklarierten oder unzulässigen Materials gehen zulasten des Anlieferers. Beanstandungen bezüglich Menge und/oder Materialdeklaration sind der Starkenbach Deponie AG/Schällibaum Bau AG schriftlich innert fünf Tagen anzuzeigen.

5. Definition und Erläuterungen
Betonabbruch
Bei Betonabbrüchen sind vorstehende Armierungseisen vorgängig abzutrennen. Andernfalls werden bei vorstehenden Armierungseisen für das Abtrennen und Entsorgen den entsprechenden Mehraufwand verrechnet.

Mischabbruch
Beim Mischabbruch handelt es sich um die mineralischen Fraktionen von Massivbauteilen wie Beton, Backstein-, Kalksandstein- und Natursteinmauerwerk, insbesondere aus dem organisierten Rückbau. Als Leichtstoffanteile gelten unter anderem Holz-, Papier-, Plastik- und Isoliermaterialien.

Holz/Bausperrgut
Sauberes Holz ohne Beschläge. Darunter fallen alle Materialien, die keiner der vorgängig aufgeführten Gruppen zugeteilt werden können. Dazu zählen insbesondere Lieferungen, welche vorwiegend aus den nachfolgenden Materialien bestehen: Matratzen, Teppiche, Isoliermaterialien, Plastik, Dachpappe, Fensterflügel, PVC- und Geberitrohre etc.

6. Annahmebedingungen
Der Kunde erklärt die Annahmebedingungen der Starkenbach Deponie AG / Schällibaum Bau AG zu kennen. Er bestätigt insbesondere, dass im gelieferten Material keinerlei Sonderabfälle enthalten sind.